Tag: Bundesdatenschutzgesetz
Datenschutz in Unternehmen: Worauf muss der Chef achten?
by admin on Feb.07, 2011, under Datenschutz
Der Datenschutzbeauftragte besitzt das Privileg, dass diese Position aus den üblichen Gründen nicht gekündigt werden darf, sondern nur aus wichtigen Gründen. Dieser Angestellte ist quasi unkündbar. Die Funktion dieser Person ist es, sich im Rahmen von Schulungen und Fortbildungen darüber zu informieren, welche Richtlinien einzuhalten sind und diese dann in internen Schulungen an die betroffenen Mitarbeiter weiterzugeben. Ein Arbeitgeber hat dem Datenschutzbeauftragten die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen, so dass nicht die Person selbst sich um seinen Wissensstand zu kümmern hat. Dabei handelt es sich vor allem um Richtlinien, die die Datenspeicherung und Sicherung betreffen und den Schutz von personenbezogenen Daten gewährleisten.
Der Kernbereich dieser Thematik liegt vor allem in der IT eines Unternehmens. Nicht selten werden mittlerweile solche Fragen aus Zeit- und Kostengründen an externe Beauftragte weitergegeben. Dies sind beispielsweise auf diese Thematik spezialisierte Systemhäuser oder IT-Experten. Bleibt diese Stelle aber dennoch intern, so sind Informationen über den Datenschutz mitunter recht einfach über die IHK oder Mitgliedschaften bei Wirtschaftsorganisationen erhältlich.